- BZF II, Sprechfunk in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
- BZF I, Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
- AZF, Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
Für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs an Bord eines Luftfahrzeugs in deutscher oder englischer Sprache benötigt man das Flugfunkzeugnis BZF II/I oder
AZF.
Das BZF II berechtigt den Inhaber ausschließlich zur Durchführung des Sprech- und Navigationsfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache. Zu welchem
Zeitpunkt ein Flugschüler ein Flugfunkzeugnis erwirbt, bleibt ihm selbst überlassen. Ohne gültiges Sprechfunkzeugnis kann sich die Ausbildung jedoch verzögern.
Die Prüfung muss bei der Bundesnetzagentur abgelegt werden und ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. Der theoretische Teil beinhaltet die
Beantwortung von 100 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren, mindestens 75 müssen richtig beantwortet werden. Die Fragen setzen sich aus den Fächern Luftrecht, Navigation, Funknavigation und
Menschliches Leistungsvermögen des PPL-Lehrstoffes zusammen. Der praktische Teil beinhaltet jeweils einen simulierten An- und Abflug an einem kontrollierten Flughafen.
Der theoretische Teil dauert in der Regel 60 Minuten. Hierbei müssen im Multiple-Choice-Verfahren von 100 Fragen mindestens 75 richtig beantwortet werden. Der
Fragenkatalog setzt sich aus den Themenbereichen Luftrecht, Navigation, Funknavigation und Menschliches Leistungsvermögen des PPL-Theorielehrstoffes zusammen.
Der praktische Teil beinhaltet jeweils einen simulierten An- und Abflug im Umfeld eines kontrollierten Flughafens. Dabei übernimmt ein Prüfer die Rolle des
Fluglotsens und die Prüflinge die der Piloten. Die Prüflinge müssen bei der praktischen Prüfung nachweisen, dass sie die Anweisungen des Lotsen korrekt verstehen, rücklesen, fliegerisch umsetzen und
die Flugfunk-Sprechgruppen richtig anwenden können. Bei den praktischen Prüfern handelt es sich in der Regel um Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung. Ein/e Vertreter/in der Bundesnetzagentur ist
ebenfalls anwesend und führt Protokoll.
Die Prüfungsmodalitäten und -abläufe können je nach Niederlassung der Bundesnetzagentur leicht variieren. Am Ende der Prüfung steht nach dem Auswerten der beiden
Prüfungsteile und einer Besprechung von eventuellen Fehlern im praktischen Teil die Aushändigung der Sprechfunklizenz an den Bewerber.
Quellen:
Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Der Erwerb des Sprechfunkzeugnisses BZF II für den Flugfunk | Suite101.de http://suite101.de/article/der-erwerb-des-sprechfunkzeugnisses-bzf-ii-fuer-den-flugfunk-a109857#ixzz2COe3gra3
Quellen:
-Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz: Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)
-Internetseite der Bundesnetzagentur
-Internetseite Suite101