Sprechfunkzeugnis
- BZF II, Sprechfunk in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
- BZF I, Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
- AZF, Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
Für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs an Bord eines Luftfahrzeugs in deutscher oder englischer Sprache benötigt man das Flugfunkzeugnis BZF II/I oder AZF.
Das BZF II berechtigt den Inhaber ausschließlich zur Durchführung des Sprech- und Navigationsfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache. Zu welchem
Zeitpunkt ein Flugschüler ein Flugfunkzeugnis erwirbt, bleibt ihm selbst überlassen. Ohne gültiges Sprechfunkzeugnis kann sich die Ausbildung jedoch verzögern.
Die Prüfung muss bei der Bundesnetzagentur abgelegt werden und ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. Der theoretische Teil beinhaltet die Beantwortung von 100 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren, mindestens 75 müssen richtig beantwortet werden. Die Fragen setzen sich aus den Fächern Luftrecht, Navigation, Funknavigation und Menschliches Leistungsvermögen des PPL-Lehrstoffes zusammen. Der praktische Teil beinhaltet jeweils einen simulierten An- und Abflug an einem kontrollierten Flughafen.
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Quellen:
-Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz: Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)
-Internetseite der Bundesnetzagentur
-Internetseite Suite101