PPL / EU   LAPL ( A )  

 

LAPL / A  Ausbildung   Cessna 150         ab 9040.-€

LAPL / A  Ausbildung   Piper 28 Warrior ab10240.-€

 

Preise gelten bei Blockcharter  inklusive Fernlehrgang Fluglehrer und  30 Pflichttststunden  und  Verwaltungsgebühr ! 

Informationen zur Lizenz

Mit dem Pilotenschein für Echoklasse Flugzeuge LAPL(A) nach EASA-FCL erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot mit einmotorigen Flugzeugen oder Motorsegler mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg in Europa. Hierbei dürfen bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen mit dem Piloten nicht mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeuges sein. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Klassenberechtigungen erweitert werden. Für Flüge in das Ausland wird das Sprechfunkzeugnis (BZF I - deutsch und englisch) und zusätzlich noch ein ICAO-Sprachtest benötigt.

 

Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer LAPL(A) ehemalig

Der Inhaber einer LAPL(A) muss:

1. im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses (Medical Klasse 2)
2. innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung 12 Flugstunden nachweisen incl. zwölf Starts und Landungen und ein Übungsflug mit einem Fluglehrer.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung:
 

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung keine Vorgabe ! Erlangung der Lizenz 17 Jahre
  • Kopie Personalausweis 
  • Nachweis der Flugtauglichkeit (Medical Klasse 2)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit (ZÜP) (Formular-Download) 
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Erklärung über Strafverfahren 
  • LBA-Anfrageblatt (Formular-Download)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (KBA-Auszug)
  • Zustimmungserklärung bei Minderjährigen
  • Ausbildungsvertrag (Download)

 

      Feste Theorieunterrichtsstunden sind keine Vorschrift mehr.

      Der Theoriestoff kann  mit einem Fernlehrgang  erlernt werden.

 

Umfang der theoretischen Luftfahrerprüfung

 

Die Durchführung der Prüfung erfolgt computerunterstützt mit dem DAeC Fragen-katalog 2018 in Kombination mit Aviation Exam. Unter folgendem Link kann das Programm kostenfrei getestet werden :

https://www.aviationexam.com/de/kostenloser-test

 

  1. Luftrecht                                                   32 Minuten  Fragen  16

 

        2. Menschliches Leistungsvermögen           16 Minuten  Fragen    8

 

        3. Meteorologie                                             32 Minuten  Fragen  16

 

        4. Kommunikation                                         16 Minuten  Fragen    8

 

        5. Grundlagen des Fliegens                          32 Minuten  Fragen  16

 

        6. Betriebliche Verfahren                               32 Minuten  Fragen  16

  

        7. Flugleistung und Flugplanung                   32 Minuten  Fragen  16

 

        8. Allgemeine Luftfahrzeugkunde                  32 Minuten  Fragen  16

 

        9. Navigation                                                  32 Minuten  Fragen  16

 

Praktische Ausbildung

 

Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 30 Flugstunden.  Davon müssen mindestens 20 Stunden mit Fluglehrer geflogen werden (min. 5 Std. Überlandflug). Zusätzlich werden mindesten 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt werden muss.

 

Prüfungen

 

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im "Multiple Choice-Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt.

 

Erleichterung

 

Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen für eine praktische Ausbildung erfolgen. Die Anzahl der angerechneten Stunden wird durch unsere Flugschule mit Hilfe eines Vorab-Testflugs festgelegt. Maximal können 50% der erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung erlassen werden.

 

Luftfahrerprüfungen RP Kassel : 2024 

15.01. 19.02.  18.03. 15.04. 06.05.  27.05. 10.06. 24.06. 15.07.

29.07.  12.08.  26.08.  09.09.  23.09. 21.10. 18.11.  16.12.  

Die Prüfungen finden im Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1 in Raum 024 statt. Beginn der Prüfung ist 10:00 Uhr.
- Die Arbeitsplätze wurden mit Flächendesinfektionsmittel und Wischlappen, vor jeder Prüfung desinfiziert. Desinfektionsmittel und Lappen stehen bereit.
- Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen sind weiterhin einzuhalten.
- Eine Mund- Nasenbedeckung muss bis zum Sitzplatz getragen werden. Am Prüfungsplatz kann die Maske abgesetzt werden.
- Die Prüfungsteilnehmer werden in der Empfangshalle am Haupteingang abgeholt.
Als eingeladen gilt, wer von seiner Flugschule mindestens 14 Tage vorher zur Prüfung angemeldet wurde und keine Absage erhalten hat. Es wird zusätzlich eine Bestätigungs-mail an den Teilnehmer versandt. Zur Feststellung der Identität ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis am Prüfungstag vorzulegen.
Für den Fall, dass Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können und der Termin nicht frühzeitig per E-Mail abgesagt wurde, weisen wir Sie darauf hin, dass nach dem Gebührenverzeichnis zur LuftKostV, Abschnitt III Nr. 33, für die erneute Ladung zu einem Ausweichtermin eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 40,00 € erhoben wird.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt computerunterstützt. Grundlage ist der aktuelle DAeC-Fragenkatalog in Kombination mit AviationExam. Im Fragenkatalog sind 70% aller prüfungsrelevanten Fragen veröffentlicht. Weiterhin werden die Werte in den Aufgaben, die für Berechnungen dienen, in den Fragen zur theoretischen Prüfung, zu denen im veröffentlichten Fragenkatalog variieren.
Unter folgendem Link kann das Programm kostenfrei getestet werden:
https://www.aviationexam.com/de/kostenloser-test
 

Erlaubte Hilfsmittel
Erlaubte Hilfsmittel (siehe auch AMC1 ARA.FCL.300) sind:
• Einfacher nichtprogrammierbarer, nichtalphanumerischer Taschenrechner ohne spezielle Funktionen für die Luftfahrt
• Mechanischer Flugrechner (z.B. Aviat)
• Kursdreieck
• Lineal
• Zirkel
Die Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln führt zum Ausschluss von der Prüfung, die dann als nicht bestanden gewertet wird.
Prüfungssprachen
Die Prüfungen werden in deutscher und englischer Sprache angeboten.
Rechtliche Hinweise
Die ausgefüllte und von der ATO bzw. DTO bestätigte Empfehlung auf Abnahme der Theorieprüfung/Nachweis der theoretischen Kenntnisse bleibt ab Ausstellungsdatum
12 Monate gültig.
Ein Sachgebiet gilt als bestanden, wenn Sie mindestens 75 % aller Fragen richtig beantwortet haben.
Die Sachgebiete können auf mehrere Termine aufgeteilt werden. Hierfür sind mit der Behörde vorab die jeweiligen Termine abzustimmen.
Die Theorieprüfung gilt als erfolgreich bestanden, wenn Sie alle erforderlichen Sachgebiete innerhalb einer Frist von 18 Monaten bestanden haben. Die Frist wird gerechnet ab dem Ende des Kalendermonats, in dem Sie erstmals zu einer Prüfung angetreten sind.
Die Theorieprüfung ist insgesamt zu wiederholen, wenn:
• ein Sachgebiet auch im vierten Versuch nicht bestanden wurde,
• innerhalb einer Frist von 18 Monaten nicht alle Sachgebiete bestanden wurden.
Bevor sich ein Bewerber danach den Prüfungen der theoretischen Kenntnisse erneut unterzieht, muss er eine weitere Ausbildung bei einer ATO bzw. DTO durchlaufen, die den Umfang der Ausbildung festlegt. Es ist eine erneute Empfehlung der ATO bzw. DTO vorzulegen.
Der erfolgreiche Abschluss der Theorieprüfung bleibt 24 Monate gültig. Die Frist beginnt mit dem erfolgreichen Abschluss der Theorieprüfung – nicht mit dem Bestehen des ersten Sachgebietes.
Das Ergebnis erhalten Sie unmittelbar nach Abschluss der Prüfung in schriftlicher Form.