Nachtflugberechtigung bei vorhandenem LAPL (A) oder PPL (A)
Berechtigung auf Basis des PPL(A) bzw. LAPL(A) für Sichtflüge bei Nacht.
Praxis:
Mindestflugdauer 5 Stunden bei Nacht, davon mind. 3 Stunden mit Lehrer, 1 Stunde Überlandeinweisung und 5 Landungen im Alleinflug. Die Termine für die
Flugstunden werden individuell vereinbart.
Für Inhaber einer LAPL A Lizenz sind 10 Stunden Funkavigation Theorie vorgeschrieben
Für Inhaber einer PPL A Lizenz wird keine zusätzliche theoretische Ausbildung gefordert.
Preise auf Anfrage