Fluglehrer FI (A) SEP

Ausbildungsprogramm Fluglehrer FI (A)
ABH_Kap.6.1_F01_Rev0.1 [FI(A)].pdf
PDF-Dokument [460.1 KB]

 

AUSBILDUNG ZUM FLUGLEHRER

 

Die Ausbildung umfasst einen praktischen und theoretischen Teil der Beginn ist je nach Ausbildungsart jederzeit oder mehrmals im Jahr. Die Ausbildung umfasst eine pädagogische, sowie technische Ausbildung zur Erlangung der notwendigen Fähigkeiten.

Dauer

Für die Fluglehrerausbildung FI(A) ca. 3 Monate, wobei die Termine individuell nach deinen eigenen Wünschen vereinbart werden, also auch samstags, sonn- und feiertags.

Für die Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen, sowie die Lehrberechtigung für Instrumentenflugunterricht ca. 2 Wochen.

Flugzeuge

Die Fluglehrerausbildung findet in der Regel auf zwei- oder viersitzigen ein- sowie zweimotorigen Flugzeugen statt.

Für die Grundausbildung zum Fluglehrer FI(A) im Sichtflug fliegst du bei uns auf einer Cessna C150 oder Piper Warrior 161 

Außerdem bieten wir die Ausbildung zum Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen CRI (SEP (A) .

Sofern Sie ein bestimmtes Muster für die Fluglehrerausbildung bevorzugen können Sie ihr Ausbildungsflugzeug nach Verfügbarkeit selbstverständlich frei aussuchen.

Unterrichtsfächer

  • Der Lernprozess
  • Der Lehrprozess
  • Unterrichtsphilosophien
  • Unterrichtstechniken in der praktischen Flugausbildung
  • Bewertung und Leistungskontrollen
  • Entwicklung von Ausbildungsprogrammen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Spezielle Risiken beim Flugunterricht
  • Unterrichtsplanung
  • Klassenspezifische Besonderheiten
  • Besonderheiten im Instrumentenflug

Praktische Flugausbildung

FI(A)

  • 25 Stunden Teaching & Learning
  • 100 Stunden Theorieunterricht
  • 30 Stunden Praxisunterricht

CRI (A) SEP

  • 25 Stunden Teaching & Learning
  • 10 Stunden Theorieunterricht
  • 3 (SEP) bzw. 5 (MEP) Stunden Praxisunterricht
  • Voraussetzungen Fluglehrerausbildung FI(A)

    • Inhaber einer CPL(A) 
    • Inhaber einer PPL(A)
      • Mit mindestens 200 Stunden Flugerfahrung, davon 150 Stunden als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder Motorsegler
      • Sofern die Rechte zur Erteilung von PPL Unterricht erworben werden sollen, muss eine CPL(A) Theorieprüfung beim Luftfahrtbundesamt abgelegt werden. Ohne CPL(A) Theorieprüfung dürfen Sie nach der Fluglehrerausbildung nur in LAPL(A) Lehrgängen tätig werden.
    • Mindestens 20 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer auf Flugzeugen
    • Mindestens 10 Stunden Instrumentenflugausbildung (Instrumenten-Basis-Modul) – Kann auch vor Beginn der Ausbildung bei uns an der Flugschule absolviert werden.
    • Mindestens 30 Stunden Flugerfahrung auf einmotorigen Kolbenflugzeugen SEP(land), davon mindestens 5 Stunden innerhalb von 6 Monaten vor dem Auswahltestflug
    • Auswahltestflug mit einem Lehrberechtigten für Fluglehrer
    • Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrtzeugführer über 300 NM mit Landungen an zwei vom Startflugplatz unterschiedlichen Flugplätzen
    • Gültiges fliegerärztliches Untersuchungszeugnis
    • Antrag/Bescheid auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung.
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg.
    • Kopie Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis).
    • 1 Passbild
Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Kontaktformular Fluglehrerausbildung FI (A)

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.