Kurze Info an Charterkunden.
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beträgt die Mindestabnahme 2 Stunden/Tag, an Werktagen mindestens 1 Stunde / Tag.
Die Mindestabnahme kann bei vorheriger Rücksprache mit dem Vercharterer in begründete Fällen entfallen. Eine Vercharterung aus Versicherungsrechtlichen Gründen kann nur erfolgen wenn der Pilot im regelmässigen Training ist siehe Flugbuch, bzw nach erhalt der Lizenz mindestens 50 Stunden als PIC geflogen ist. Eine Überprüfung des Leistungsstand erfolgt immer vom Vercharterer oder von einem Fluglehrer der bei der Flugschule gemeldet ist !.Blockchartergültigkeit 12 Monate !
Entgeldverordnung Anflugentgelte Gültig ab 01.04.2015
Für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung ist beim Anflug auf den Flughafen Kassel-Calden ein Anflugentgelt zu entrichten. Als Inanspruchnahme gilt
der Einflug in die Kontrollzone zum Zwecke des Anflugs bzw. ein Anflug im Zusammenhang mit einer Landung. Zähleinheit ist der Anflug bzw. die Landung. Bei wiederholtem Aufsetzen und Durchstarten ist
das Entgelt nur einmalig zu entrichten, solange die Kontrollzone nicht verlassen wird. Bei erneutem Einflug in die Kontrollzone ist ein erneutes Anflugentgelt zu entrichten.
Für jede Inanspruchnahme wird das Entgelt in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstabflugmasse wie folgt berechnet:
Flüge nach VFR je angefangene 1000 Kg 1,- EUR MTOM
Flüge nach IFR je angefangene 1000 Kg 2,- EUR MTOM
plus 19 % Mehrwertsteuer
Beispiel :
Eine Piper Archer III fliegt in die Kontrollzone kostet dann 2.38.-€ bei einer Cessna 152 kostet der Einflug 1.19.-€ ohne Landung.
Im IFR Anflug in die Kontrollzone mit einer Piper Archer III kostet der Anflug 4.76.-€ plus Landung !
Das selbe gilt bei Platzrundenverkehr, Anflugentgelte werden auch dann fällig, wenn man nicht aus der Kontrollezone herausfliegt !
Schulflüge sind nicht von der Regelung ausgeschlossen !
im Charterbetrieb und Ausbildungsbetrieb wird jede Landung über die Fly Now GmbH abgerechnet !
luftfahrt_EUMerkblatt_Gueltigkeit_Lizenz[...]
PDF-Dokument [23.6 KB]
Infos für Rundflüge.pdf
PDF-Dokument [134.5 KB]
Theoretische Luftfahrerprüfung 2021
Jeweils Montags ab 10:00 Uhr im Raum 024. Termine:
Luftfahrerprüfungen RP Kassel : 2021
11.01., 25.01., 08.02., 22.02, 08.03., 22.03.,12.04. 26.04.,10.05. 31.05.,14.06., 28.06., 12.07. 26.07, 09.08., 23.08 06.09.,13.09.,
,27.09. ,11.10., 25.10. ,08.11. , 15.11., 29.11. , 13.12. 2021
Bei Abnahme der praktischen Sprechfunkprüfung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € direkt an den Prüfer zu entrichten.