Die Qual der Wahl - die Lizenzen im Vergleich

Im Folgenden sind die Unterschiede zwischen den  beiden Lizenzen

PPL (A) und LAPL (A) in Kürze dargestellt:

 

 

PPL ( EU) LAPL (A) Vorteile :

 

Das bisherige jährliche Untersuchungsintervall für Piloten ab dem 60.

Lebensjahr entfällt komplett.

 

Die Verlängerungskriterien können mit Flugzeiten und Starts innerhalb der

letzten 24 Monate erfüllt werden. Fehlende Flugzeiten können mit Flugauftrag oder in Begleitung eines Fluglehrers erflogen werden.

 

Die Lizenz muss nicht zur Verlängerung an die Behörde geschickt werden.

 

Die Lizenz ist in ganz Europa gültig.

 

Die Nachtflugberechtigung bleibt erhalten und kann bei dieser Lizenz auch

als Zusatzberechtigung erworben werden.

 

Eine Erweiterung auf PPL(A) ist jederzeit möglich 5 Stunden Solo & 10 Stunden mit Fluglehrer Funknavigation. Bei Personen die schon mal in Besitz einer PPL (A) Lizenz wahren, und jetzt eine LAPL (A) besitzen, und wieder zurück wollen auf PPL (A) weil Sie z.b auf FI(A) oder CRI(A) Lehrgangen gehen möchte, müssen nur eine praktische PPL(A) Prüfung absolvieren.

 

( Theorieprüfung die selbe wie bei PPL / A ) 

 

Weitere Anforderungsbedingungen sind nicht zu erfüllen

 

Beim Medical werden geringere Anforderungen gestellt.

 

 

LAPL (A) Nachteile :

 

Es darf nur mit maximal 3 Passagieren ( 4 Personen ) an Bord geflogen

werden. Ein Flugzeug mit sechs Sitzplätzen kann trotzdem geflogen werden.

 

In nicht EU Ländern ( z.B. Marokko, USA, Südafrika usw. ) hat der

LAPL(A) keine Gültigkeit.

 

Es gibt ein kein festes Ablaufdatum der Klassenberechtigungen – Prüfen der Ausübungsvoraussetzungen vor jedem Flug notwendig

 

IFR und Strecken IFR ist nicht möglich (Instrumentenflugregeln)

 

Kein FI(A) oder CR (A) möglich (Lehrberechtigung, Fluglehrer)

 

Es dürfen nur einmotorige Flugzeuge (SEP) bis maximal 2 Tonnen geflogen werden.

 

 

PPL (A) Vorteile :

 

Es können auch Flugzeuge mit mehr als 2 Tonnen Abfluggewicht geflogen werden, z.B. AN2 / P52 Mustang usw.

 

MEP ist möglich (Mehrmotorig)

 

Keine Beschränkung bei den Passagieren ( mehr als 3 )

 

Die Lizenz ist weltweit gültig, man muss nur eine Anerkennung der

Lizenz beantragen. ( siehe link ) 

 

Es gibt hier ein festes Ablaufdatum der Klassenberechtigungen

 

IFR und Strecken IFR  möglich (Instrumentenflugbereichtigung)

 

Lehrberechtigung FI(A) CRI (A) möglich (Fluglehrer)

 

 

PPL (A) Nachteile :

 

Höhere Anforderung an die Flugtauglichkeit (Medical)

 

Die Verlängerungskriterien müssen mit Flugzeiten und Starts innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf erfüllt werden.

 

Die Lizenz muss zur Verlängerung an die Behörde geschickt werden.

 

Fehlende Flugzeiten nach Ablauf der Berechtigung können nicht mit Flugauftrag erflogen werden.

 

Befähigungsüberprüfung bei Nichterfüllung der Anforderungen 

 

Wer im Ausland fliegen möchte, muss wie z. B USA dort sowieso eine 

Lizenz beantragen dieses dauert bis zu 3 Monate.  Die Charterbetriebe überprüfen den Leistungstand praktisch wie auch theoretisch ) 

 

PPL(A), LAPL(A) oder SPL (Ultraleicht) ??

Für Motorfluginteressenten bietet die LAPL(A) einen im Vergleich zur PPL(A) den kostengünstigeren Einstieg in die Fliegerei. Ein wesentlicher Vorteil der LAPL(A) gegenüber der SPL (Ultraleichtfluglizenz) ist die uneingeschränkte "Upgrade" - Fähigkeit ! Wenn man bedenkt, was ein SPL kostet zum LAPL steht man sich mit dem SPL schlechter, und man hat ständig das Gewichtsproblem mit 472.5 kg ! 80 % der Luftsportgeräte sind mit 2 Personen an Bord völlig überladen. Siehe Unfallberichtet der BFU.

  SPL Ultraleicht LAPL(A) PPL(A)
Ausbildung Praxis 30h 30h 45h
Luftsportgeräte bis 472,5 Kg fliegen ja ja (1) ja (1)
Flugzeuge bis 2000 Kg fliegen (SEP) nein ja ja
Flugzeuge > 2000 Kg fliegen nein nein ja
Flugzeuge mehrmotorig fliegen (MEP) nein nein ja
Im Luftraum C und D fliegen nein (2) ja ja
Nachtflug nein ja ja
Lehrbereichtigung Fluglehrer ja nein ja
Max. Personen an Bord 2 4 >4
Europaweites fliegen eingeschr. (3) ja (EASA) (4) ja
Internationales fliegen eingeschr. (3) nein ja (5)
Upgrade auf LAPL oder PPL nein ja (6) ------
Anerkennung bisheriger Ausbildung für LAPL oder PPL nein ja ------
Instrumentenflugberechtigung nein nein ja
Upgrade auf Berufspilot nein über PPL ja
Luftfahrtzeuge unterliegen strengen Wartungskriterien (Hohe Sicherheit) nein ja ja
  1. Inhaber einer LAPL  A oder PPL A  benötigen lediglich eine Einweisung auf UL ca. 3 Stunden und praktische Prüfung
  2. Bei Erwerb eines Sprechfunkzeugnis ist auch der Einflug in Luftraum D möglich.
  3. Die Berechtigung, UL auch europaweit zu fliegen, richtet sich nach den nationalen Gesetzen der jeweiligen Länder.
  4. innerhalb der EASA (European Aviation Safety Agency) Staaten, also der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz
  5. Die Ausbildung zur PPL A entspricht den internationalen Vorgaben der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation). Damit kann weltweit in den meisten Ländern geflogen werden.
  6. Die LAPL A kann unproblematisch nach entsprechender Flugerfahrung und  Ausbildungsprogramm an einer ATO und einem Prüfungsflug zum PPL  A hochgestuft werden.