Nachtflugberechtigung bei vorhandenem  LAPL (A) oder PPL (A)

Berechtigung auf Basis des PPL(A) bzw. LAPL(A)  für Sichtflüge bei Nacht.

 

Praxis:
Mindestflugdauer 5 Stunden bei Nacht, davon mind. 3 Stunden mit Lehrer, 1 Stunde Überlandeinweisung und 5 Landungen im Alleinflug. Die Termine für die Flugstunden werden individuell vereinbart.

 

Für Inhaber einer LAPL A Lizenz sind 10 Stunden Funkavigation Theorie vorgeschrieben

 

Für Inhaber einer PPL A Lizenz wird keine zusätzliche theoretische Ausbildung gefordert.

 

Preise auf Anfrage